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Vom Beginn der Familien von Pölniz/Pölnitz in Franken

Die familiären Verbindungen derer von Pölnitz mit denen von Würtzburg sowie Fuchs von Bimbach und der Beginn einer verhängnisvollen Familiengeschichte. - Kurzfassung -

Hotzelt, Wilhelm schreibt in seiner Familiengeschichte derer von Würtzburg auf S. 308: „Heinrich X. von Würtzburg ist also in der verhängnisvollen Einbeziehung des Pölnitz`schen Geschlechtes in das Würtzburger vorangegangen, der dann seine Base Ursula, Tochter Dietzens, folgte.“ [1]
Was war geschehen? Heinrich X. v. Würtzburg zu Rothenkirchen (um 1520-1570) heiratete vor 1550 Magdalena v. Pölniz (um 1525-1591). Die von Würtzburg waren ein alteingesessener ehemaliger Ministerialenstamm aus dem Umfeld der Stadt Würzburg und eng verbandelt mit dem dort ansässigen Hochstift. Anfang des 13. Jahrhunderts siedelten Familienglieder im Gefolge der verwandten Herren von Lobdeburg mit in den Raum Jena ein und begannen sich einen umfangreichen Besitz anzueignen. Mit der zunehmenden Festigung ihrer Stellung im Umfeld ihres Lehensherrn, z.B. auch als Burgvögte, entstanden in nachfolgender Zeit enge Kontakte zu hiesigen Adelspersonen, u.a. auch zu denen von Pölniz, das in gemeinsamen Zeugennennungen in späteren Urkunden zum Ausdruck kommt. Zum Beispiel war ein Ludewicus de Polnicz um 1294 Vogt auf der Burg Gleichenstein oder ein Lutolf v. Polnicz um 1308 Vogt im Wettiner-Stadtteil von Jena. Die in Franken zurückbleibenden Familienzweige starben in Folge aus.
Ein Vorfahre von Heinrich X. - Konrad VII. (1376-1406) - verlies Thüringen, begab sich unter die Fittische des Hochstifts Bamberg und erwarb um 1358 Schloss und Gut Rothenkirchen in Oberfranken, heute Gemeindeteil von Pressig. „Durch diesen Kauf machte sich das ursprünglich fränkische Geschlecht wieder in Franken ansässig.“ [1/S.165] Konrad XIII. v. Würtzburg (1453-1505), Heinrichs X. Großvater, war nicht nur Besitzer von Rothenkirchen, sondern wahrte stets auch die verwandtschaftlichen Verbindungen nach Jena und Umgebung durch Wahrnehmung seiner Mitbelehnungsrechte, ebenso nach Reschwitz bei Saalfeld. Somit blieb der Kontakt zu unseren hiesigen Adelsfamilien bestehen, denn die zahlreichen thüringischen von Würtzburg mit ihrem umfangreichen Streubesitz waren durch Übernahme weltlicher und kirchlicher Ämter stets und überall präsent. Mit den Söhnen Hieronymus I. (1470-1540), Wolf I. (1472-1532) und Dietz (1480-1559) spaltete sich die Konrad-Linie zu Rothenkirchen in drei Zweige auf. (Siehe Ahnentafelauszug v. Wbg. im Anhang.) Gemeinsam führten sie den Besitz und kümmerten sich auch aktiv um die thüringischen Anteile. Ebenso versuchten sie sich an der Klärung der verworrenen Besitzbeteiligungen. Wolf I. siedelte in diesem Zusammenhang nach Thüringen ins „Schwarzburgische“ um und übernahm als neuen Familienbesitz Kleingeschwenda. Hieronymus I. und Dietz wirkten im Auftrag des Hochstifts Bamberg als Amtmänner bzw. Dietz auch als Hauptmann von Kronach. Eine traditionelle Beziehung, da zahlreiche von Würtzburg stets auch in den geistlichen Stand übergetreten waren.
Warum diese Vorinformation? Um die folgenden Verbindungen mit denen von Pölnitz aus dem Haus Schwarzbach zu verstehen. (Siehe meine Webseite: Haus Schwarzbach)
Es empfiehlt sich wieder meinen „Würtzburger Ahnentafelauszug“ anzusehen, denn in der nächsten Erbengeneration der drei Zweige kommt es zu Verheiratungen. Zu Heinrich X., dem Sohn von Hieronymus I. v. Würtzburg, gibt es eingangs schon Informationen. Die Eltern der Magdalena v. Pölniz sind mir nicht bekannt, auch sie wird in den Stammtafeln nicht geführt. Interessanter ist demzufolge die Dietz-Linie. Der Besitz Rothenkirchen mit Zugehörungen war zu 50 % zwischen Heinrich X. und Cousin Wilhelm v. Würtzburg geteilt. Ebenso entwickelte sich auch die kirchliche Zugehörigkeit. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 wendeten sich die Nachkommen des Dietz mehr und mehr dem Protestantismus zu. Vorwiegend getragen durch die angeheirateten Ehepartner. Wilhelms Ehefrau Gertraud v. Thüna a.d.H. Blankenburg/Thür. und ihr 2. Mann Ludwig v. Pölniz (um 1553-1593) auf Neuensorga b. Schwarzbach/Thür., waren zum protestantischen Glauben übergetreten. Wilhelms Schwester Ursula v. Würtzburg heiratete gleichfalls einen Protestanten, und zwar Pancratz II. v. Pölniz (um 1530 - vor 1605), Sohn des Pancratz I. v. Pölniz a.d.H. Schwarzbach u. Wittchenstein. Er war der Onkel des Ludwig v. Pölniz auf Neuensorga. Gertraud v. Pölniz, verw. v. Würtzburg erzog ihre 4 Kinder vom 1. Ehepartner Wilhelm (1537-1576) im protestantischen Glauben. Erbsohn des Besitzanteils Rothenkirchen war Christoph IV. v. Würtzburg. Er heiratete in 2. Ehe 1616 die protestantische Margareta v. Würtzburg, geb. v. Ebleben a.d.H. Thanstein/Opf., deren Großvater aus dem thüringischen Ebeleben b. Schlotheim stammte. Sie war die 2. Ehefrau des Cousin Hans Veit I. v. Würtzburg auf Mitwitz b. Kronach, Hauptmann zu Kronach, der 1610 verstorben war. Und Christophs IV. Schwester Elisabeth (1575-1641) heiratete zuvor 1597 den Protestant Hans v. Pölniz (1575-1646) auf Mosen b. Weida/Thür., Hausmarschall zu Altenburg u. Obersteuereinnehmer, ebenfalls aus dem Haus Schwarzbach stammend. Hotzelt schreibt diesbezüglich: „Der Würtzburgischen Familie aber sollten diese Ehen der Anfang zu einem großen Verhängnis werden. Und Rothenkirchen sollte schließlich der Preis sein.“ [1/S.455]
Erste Unstimmigkeiten stellten sich ein, als Hieronymus II. v. Würtzburg zu Mitwitz, Sohn der oben genannten Magdalena v. Pölniz, 1578 dem Vater des Ludwig v. Pölniz, Heinrich v. Pölniz auf Neuensorga, 500 Gulden lieh und die ersten Zinszahlungen erst nach vier Jahren einsetzten. Hieronymus II., Amtmann zu Teuschnitz u. Fürth a.B., war ein Vertreter der katholischen von Würtzburg und Mitbesitzer auf Rothenkirchen, lehnte es aber seiner protestantischen Tante Gertraud v. Pölniz verw. v. Würtzburg ab, die Vormundschaft über ihre Kinder mit zu übernehmen.
Wesentlich schwerwiegender wurde aber ein Streitfall, der sich über Jahrzehnte hinzog und als sogenannter „Pölnitz-Prozess“ in die Familiengeschichte einging. Erbherr auf Rothenkirchen war wie oben genannt Gertrauds Sohn aus 1. Ehe, Christoph IV. v. Würtzburg. Er starb 1624 trotz zweier Ehen ohne Erben und hatte deshalb vorsorglich in einem Testament die Versorgung seiner 2. Frau Margareta, seiner Mutter und seiner Schwestern sowie die weitere Vermögensverteilung festgelegt. In diesem Testament wurde allerdings die Schwester Elisabeth, verheiratet mit Hans v. Pölniz auf Mosen, von der Erbmasse ausgeschlossen und nur mit einem Legat von 1500 Gulden bedacht. Damit war die resolute Dame natürlich nicht einverstanden und mokierte schon während der Begräbnisfeierlichkeiten, sodass man sie zu den Testamentsverhandlungen am Liebsten nicht einladen wollte.
»P.S. - Nach 1630 tritt in den Urkunden vermehrt die Namensform von Pölnitz auf.«
Der Besitz Rothenkirchen war nun 1626 zu je 50 % auf den Sohn 1. Ehe der Margareta v. Würtzburg, geb. v. Ebleben, Hans Veit III. v. Würtzburg und in voran gegangenen Erbfolgen des Hieronymus II. zu Mitwitz, auf Hieronymus IV. zu Mitwitz, Dompropst zu Bamberg u. Würzburg, übergegangen. Hieronymus war es auch, der sich nun um die verworrenen Besitzverhältnisse, -ansprüche, Mitbelehnungen, Schuldenforderungen etc. der Würtzburger Verwandtschaft kümmerte und versuchte, Übersicht und Ordnung herbeizuführen. Hans Veit III. stand noch unter Vormundschaft wurde jedoch von seinem älteren Cousin fürsorglich in die Geschäfte eingeführt. So oblag es also Hieronymus IV. sich um den Streitfall „Pölnitz“ zu kümmern, denn Hans v. Pölnitz hatte im Auftrag seiner Frau Elisabeth das Testament angefochten und schon die Gerichte bemüht. Bisherige Vermittlungsbemühungen waren fehlgeschlagen. Elisabeth bestand darauf, in die Erbmasse mit einbezogen zu werden und so lies Hans v. Pölnitz den Prozess bis zum Kaiser bzw. Kaiserlichen Reichshofrat gehen. In dessen Auftrag sollte 1629 ebenfalls ein Vermittlungsversuch stattfinden, der jedoch scheiterte, da die Frau v. Pölnitz sich bei der Verteilung des väterlichen Erbes schon benachteiligt fühlte. [2] Nun trat durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges eine mehrjährige Unterbrechung des Prozesses ein. „Erst am 4. August 1642, als bereits Hans Veit III. seine Güter übernommen hatte und gemeinsam mit seinem Vetter Hieronymus IV. für seine Rechte stritt, wurde vom Kaiser neuerdings auf Betreiben des v. Pölnitz, Heinrich II. Reuß zu Gera-Lobenstein mit der kaiserlichen Kommission beauftragt. Auf den 28. November 1643 wurde ein Verhandlungstag zu Lobenstein angesetzt. Da sich aber sowohl Hieronymus IV. als auch Hans Veit III. weigerten, der Frau v. Pölnitz über das Testament Christoph IV. v. Würtzburg hinaus etwas zuzugestehen, ging der Prozess weiter, auch als 1646 der Gemahl Elisabeths starb und deren Sohn Hans Ludwig in die väterlichen Rechte eintrat“. [1/S.394]
Hans Veit III. starb 1647 und der alternde Dompropst Hieronymus IV. ( 1651) betraute den Justiziar v. Sengelau mit der Vertretung seiner Rechte. Doch auch sein eingetretener Tod verzögerte weiter die Erledigung dieser Erbstreitigkeiten. Nun war in Folge Hans Veit IV. v. Würtzburg Haupterbe des Vaters sowie des kinderlosen Onkels und damit Herr auf Rothenkirchen u. Mitwitz, aber auch Ansprechpartner der Pölnitz-Erben. Diese setzten es 1656 durch, dass die von Würtzburg durch kaiserliches Urteil zur Zahlung der von den Pölnitz verlangten Summe (16000 fl. = Fl. Gulden) an Hans Ludwig v. Pölnitz verurteilt wurden. Doch dieses Urteil bedeutete noch nicht das Ende des Prozesses, obwohl sich selbst der Bischof von Bamberg für die Vermittlung einsetzte. Hans Veit IV. war durch die Einflussnahme von Dompropst Hieronymus IV. im katholischen Glauben erzogen worden und da er diesem Glauben treu blieb, als Dank zum Haupterbe bestimmt. Gemeinsam mit seinem Vormund Sündermaler bemühte er sich nun um die Ordnung seiner Güter und Verbindlichkeiten. Zugleich beanspruchten beide die Domkapitel Bamberg u. Würzburg, sich an den finanziellen Erbansprüchen der Pölnitz zu beteiligen, da auch sie Erbschaftsanteile familiärer Vorgänger erhalten hätten. Nach jahrelangen Verhandlungen und nach einer Entscheidung des Kaiserlichen Reichshofrats wurde dem Hans Veit IV. endlich eine beträchtliche Summe zugestanden. 1663 überkamen ihm jedoch wieder die Probleme mit dem noch laufenden Pölnitz-Prozess. Das Reichskammergericht zu Speyer hatte mit Urteil dem Hans Ludwig v. Pölnitz die Verfügung über Hans Veits IV. Eigentum verfügt. Daraufhin erfolgte umgehende Reaktion:
„Nach der Sitte der damaligen Zeit kam der Edelmann von Pölnitz am 14. Juni 1663 nach Mitwitz und forderte seine 16000 fl. Er bekam sie natürlich nicht und so ging er nach Rothenkirchen, besah sich das Schloss, hieb einen Span aus dem Tor und stach einen Rasen aus der Wiese und nahm sie mit. In Mitwitz ließ er das Schloss vom Keller in der adligen Brauerei schlagen und lies aus dem Wirtsgatter einen Span hauen. Mit großem Gefolge nahm der von Pölnitz diese Zeremonie vor, ein kaiserlicher Kommissarius, der Kanzler von Gotha und ein Doktor waren mit ihm, in zwei Kutschen und mit sechs Reitern.“ [1/S.500]
»P.S. - Ein gleicher Vorgang ereignete sich 1693 auch auf den Rittergütern Oberpöllnitz und Schwarzbach/Thür., als Vertreter der Fränkischen-Pölnitze ihren Erbanspruch durchsetzen wollten!«
Dieser verhängnisvolle Akt der Inbesitznahme wurde allerdings durch die Vermittlung des Lehnsherrn, dem Bischof von Bamberg vereitelt und es erfolgte eine erneute Rückgabe der Forderungen an den Kaiserlichen Reichshofrat, da Hans Veit IV. stur glaubte den Prozess fortzusetzen zu müssen. Endlich erging 1667 erneut ein kaiserliches Urteil, das ihn wiederum zur Zahlung der 16000 fl. an Hans Ludwig v. Pölnitz verpflichtete. Nun musste er sich aber unbedingt um die Begleichung der Forderungen bemühen und zugesagte Gelder eintreiben. Verschiedene ausstehende Geldbeträge und Steuern konnte er auch erhalten, später auch die vom Domkapitel Bamberg, doch diese reichten nicht zur Tilgung seiner zahlreichen Außenstände. Durch weitere Vermittlungen des Bamberger Bischofs Philipp Valentin von Rieneck mit dem von Pölnitz, kam es nach langen, schwierigen Verhandlungen zum Vergleich. Hans Ludwig v. Pölnitz war im Dezember 1667 - mit Rücksicht auf die Verwandtschaft - bereit, sich mit einer Summe von 8000 fl. in bar auf die Hand zu Mariä Lichtmess 1668 (2.02.) einverstanden zu erklären. Doch woher das Geld nehmen? Den Ausweg aus seiner prekären finanziellen Lage bot der Verkauf des Rothenkirchener Besitzes. Um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, verhandelte er gleich mit seinem Lehnsherrn, dem Bischof von Bamberg. Nach schwierigen Verhandlungen, der von Würtzburg erhoffte sich 35000 fl., gelang am 29.12.1667 eine Einigung über 18000 fl. „Nun hatte Hans Veit IV. v. Würtzburg, wenn auch nicht mehr sein Gut, doch Geld zur Bezahlung der Summe an Hans Ludwig v. Pölnitz und vieler anderer Schulden. Folgendermaßen verteilte er den Kaufpreis von 18000 fl.: 9600 fl. an Hans Ludwig v. Pölnitz ; 6480 fl. an Georg Enoch v. Guttenberg ; 525 fl. an das Dom-Obleiamt ; 228 fl. an Wolf Heinrich v. Reitzenstein ; 407 fl. an Hans Wolf v. Streitberg und so weiter. [1/S.504]
Damit gelang es endlich nach 44 Jahren des Prozessierens, einen Schlussstrich unter diese leidliche Erbstreitigkeit mit denen von Pölnitz zu ziehen.
Wie kam es zu diesen gehäuften ehelichen Beziehungen nach Franken?
Stammvater aller hier genannten Pölnitz-Personen war Pancratz I. v. Pölniz (um 1490-1557) zu Wittchenstein, Wetzdorf, Schwarzbach etc. Leider ist zu seiner Person zurzeit immer noch wenig bekannt, obwohl er doch ein umtriebiger Mann gewesen sein muss, da er es verstand, umfangreichen Besitz auf sich zu vereinen. Verheiratet mit Catharina v. Kospoth a.d.H. Seubtendorf zeugte er bekannt 10 Kinder. Darunter zählte Hans Bruno (1535-1592) zu den bekanntesten Söhnen. Zitat aus der Leichenpredigt: „Er war eine Krone der Ritterschaft, … dem ganzen Geschlecht derer von Pölnitz eine Ehr und Zier …“
(Näheres zur Person siehe meine Webseite: Haus Schwarzbach)
Durch seinen Schwiegervater Heinrich v. Münch, fürstlich-sächsischer Hofrat zu Gotha und Weimar und vorzüglicher Bildung an der frühen Domstiftsschule zu Bamberg, errang er fürstliche Aufmerksamkeit. Er wurde 1571 von Johann Friedrich dem Mittleren, Herzog v. Sachsen, zum fürstl.-sächsischen Rat und Erzieher seiner beiden Söhne bestellt. 1576 erhielt er eine Berufung zum fürstbischöfl.-bambergischen Rat. 1580 wirkte er als Hofmeister (Lehrer u. Erzieher) der jungen sachsen-coburgischen Herrschaft. Da Hans Bruno gute Arbeit leistete, entstand in Coburg kurz eine kleine Akademie auch für Söhne anderer Adelshäuser. 1586-1588 ist er unter drei Fürstbischöfen von Bamberg Land- u. Kammerrat, Hof- u. Kammerrat u. Bambergischer Oberamtmann zu Kupferberg. In Coburg besaß er vermutlich ein „Offenes Haus“, ein Treffpunkt adliger Beamter und Familien. Hans Bruno v. Pölniz, mit Unterstützung seines bemittelten Vaters, war vermutlich über diese Ämter die Kontaktperson zur fränkischen Ritterschaft, wie z.B. zu denen von Würtzburg, von Schaumberg, Fuchs von Bimbach, von Bibra, von Redwitz, von Guttenberg, von Reitzenstein etc. Die Mutter der Margareta v. Ebleben war eine Frau von Redwitz und ihre Tanten besaßen ebenfalls in Coburg ein Stadthaus. Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und auch finanziellen Bindungen in den Adelskreisen waren natürlich die Ursache für die sich stets wiederholenden Eheverbindungen der Familien.
Der Bruder des Hans Bruno war der oben genannte Pancratz II. v. Pölniz, der sich 1559 mit Ursula v. Würtzburg verheiratete. Er wiederum war die Kontaktperson zu den bekannten, einflussreichen Familien der Fuchs von Bimbach. (Siehe Ahnentafelauszug v. Wbg. im Anhang.) Sein Sohn, Pancratz III. v. Pölniz (um 1560-1626) heiratete in die Fuchslinie ein und ehelichte Margarethe Fuchs v. Bimbach. Die Fuchs besaßen u.a. auch die Güter Bischofsheim und Aschbach. Durch Kriegsauswirkungen, Misswirtschaft und komplizierte Erbteilungen gerieten die zahlreichen Fuchsfamilien teilweise in erhebliche Kapitalkalamitäten und Zahlungsschwierigkeiten. So auch der Schwager Georg Ernst Fuchs v. Bimbach (1556-1606) zu Burgpreppach, Bischofsheim, Aschbach etc. Als Vormund seiner Neffen Adam Valentin und Hans Wilhelm II. Fuchs v. Bimbach zu Albersdorf, Gleisenau etc. bezog er mit Vertrag 1593 sie in die Erbfolge mit ein und beteiligte die Brüder nach dem gescheiterten Gutsverkauf an Sigmund Marschall v. Ebneth 1598 als Miteigentümer an dem Besitztum Bischofsheim und Aschbach.
(Siehe Ahnentafelauszug der Fuchs im Anhang.)
Nach seinem Tod erbten sie gemeinsam die Besitzungen und erhielten 1607 vom Lehenhof zu Meiningen im Namen von Christian II. Kurfürst von Sachsen, den Lehenbrief für Schloss und Dorf Aschbach, „samt allen dessen Zu- u. Eingehörungen, Zentfreiheit, Hals- u. Vogtgerichten, Obrigkeiten u. Herrlichkeiten, hohe u. niedere Jagd gar nichts davon ausgenommen“. Einschließlich verschiedener Zehntanteile zu Zeil als erbliches Mannlehen. [3] Als Lehnsmiterben von Bischofsheim, gemeinsam mit Anna Barbara, der Tochter des Georg Ernst, wurden sie damit aber auch Träger des anstehenden hohen Schuldenberges. Für Bischofsheim bestand deshalb eine Verkaufsabsicht. Pancratz III. v. Pölnitz unterstützte Hans Wilhelm II. F.v.B. mit einer Hypothek in Höhe von 13000 fl. (Gulden), wofür ihm das Gut Bischofsheim als Unterpfand verschrieben wurde. Da die drei Erben Fuchs v. Bimbach die Zins- bzw. Rückzahlung nicht bewältigten, sollte nach dem Tod der Anna Barbara Bischofsheim zu Gunsten des von Pölnitz wegen seiner Erbansprüche zur Immission kommen. Durch einen gerichtlichen Vergleich konnten die Fuchsbrüder den Besitz Bischofsheim behalten, verloren aber im Gegenzug Schloss und Dorf Aschbach 1611 an Pancratz III. v. Pölnitz. Dieser erhielt am 6. April 1612 vom fürstlichen Lehenhof zu Meiningen die erforderliche Lehnsurkunde über das erbliche Mannlehen „wie es die Fuchs besessen“, ausgenommen die Zehntanteile zu Zeil. [4] Mitbelehnt im Lehensstamm in Form einer Gesamtbelehnung, waren als Anteilseigner sein Bruder Salomon und die noch 5 lebenden Söhne von Hans Bruno v. Pölniz, also Hans Heinrich, Bernhard, Hans, Ehrenfried und Hans Georg. Der Besitz Aschbach kam damit in den alleinigen Besitz der von Pölnitz a.d.H. Schwarzbach/Thür., entwickelte sich zum Stammhaus der „Fränkischen von Pölnitz“ und befindet sich noch heute in deren Besitz.
(Personeninfo zu Bernhard u. Hans Georg v. Pölnitz siehe meine speziellen Webseiten.)
Auch dieser Rechtsstreit bezüglich der Hypothek zog sich noch bis Mitte des Jahrhunderts hin und der Besitz Bischofsheim wurde schließlich 1648 von Eitel Heinrich und Ludwig Wilhelm Fuchs v. Bimbach an die von Meußebach zu Braunsdorf/Thür. verkauft. Auskunft darüber gibt die Akte 3589 des Reichskammergerichts von 1631. In diesen Prozessvorgängen wurde die Witwe Maria Amalia des Hans Wilhelm II. Fuchs v. Bimbach ( 1630) von den Erben des Pancratz III. v. Pölnitz ( 1626) wegen der noch nicht zurück gezahlten Schuld von 13000 fl. verklagt. Da jedoch auch noch andere Schuldforderungen bestanden, zog sich die Rückzahlung weiter hin, bis es schließlich 1648 zum Verkauf des Besitzes Bischofsheim für 26000 Gulden an Christian v. Meußebach kam. Dieser verkaufte 1691 für 12500 Taler wiederum an Christoph v. Speßhard.
Einen dritten großen Rechtsstreit hatte Pancratz III. v. Pölnitz und später seine Erben zu bewältigen, der sich ebenfalls über 3 Jahrzehnte hinzog. Klägerin war Amalia Rosina v. Heldritt, geb. v. Bibra, teilweise für sie ihr Ehemann Stephan v. Heldritt und später ihre Erben. Sie stellte ein Gesuch an den Kaiserlichen Reichshofrat und bat um ein Mandat, den von Pölnitz zur Herausgabe des väterlichen Erbes zu bewegen oder ihr die Einsetzung in das Gut Aschbach zu bewilligen. Sie war die Tochter des Georg Christoph v. Bibra und Pancratz III. v. Pölnitz war nach Georg Ernst Fuchs v. Bimbach als Vormund über ihr väterliches Erbe eingesetzt. Zuvor hatte schon das Kaiserliche Landgericht zu Bamberg den Pölnitz dazu verurteilt, doch dieser lehnte es mehrfach ab, der Erbin ein vollständiges Inventar ihres Erbgutes und eine Rechnungslegung über die Vormundschaften zu übergeben. [5]
Trotz der zahlreichen ehelichen Verbindungen mit denen von Würtzburg gelang es denen von Pölnitz nicht, alten Würtzburgischen Besitz dauerhaft in ihre Hände zu bekommen. Erst durch die Ehe des Pancratz III. v. Pölnitz mit der Margarethe Fuchs v. Bimbach und dem gerichtlichen Vergleich wegen der Verschuldung der Fuchs v. Bimbach und damit die Inbesitznahme 1611 von Schloss, Gut und Dorf Aschbach, gelang es denen von Pölnitz sich in Franken dauerhaft zu etablieren.
»P.S. - Zur Unterscheidung von den Thüringern benutzt man seit jeher die ursprüngliche Schreibweise „von Pölnitz“, während die hiesigen Familien ein zweites „l“ im Namen einfügten.«
Die Eheleute waren Protestanten und in Aschbach, als ehemals gräflich hennebergisches Lehen, wurde von Hans Wilhelm I. Fuchs v. Bimbach 1563 die Reformation endgültig eingeführt. Der Ort blieb bis gegen Ende des 17. Jahrhunderts protestantisch, entgegen anderslautenden Aussagen in einschlägigen Veröffentlichungen über Dorf und Kirche. Doch fanden auch Leute mit katholischer und jüdischer Religion Aufnahme und es entwickelte sich über Jahrzehnte eine kirchliche Zweiteilung mit stetigen Zwistigkeiten und gegenseitigen Behinderungen. Die Kirche wurde simultan genutzt.
Am 2.10.1626 verstarb Pancratz III. ohne leibliche Erben, denn der einzige Sohn war 1620 verstorben. Der Besitz wurde von Bruder Salomon v. Pölnitz a.d.H. Wittchenstein/Thür., verheiratet mit Ursula v. Steinsdorf a.d.H. Haynberg, im Auftrag seiner Miterben übernommen. Die Lehnsurkunde wurde am 26.10.1627 vom Lehenhof zu Meiningen ausgestellt und bezog die zahlreichen Miterben als Lehensstamm mit ein. Zweitbesitzer war später auch Hans v. Pölnitz auf Mosen, der jedoch seinen zugekauften Anteil - wegen der vielen Zänkereien in Aschbach - am 7.02.1636 an Salomon verkaufte, aber im Lehensstamm verblieb. Für den verstorbenen Hans Georg v. Pölnitz (ermordet 1622) traten seine 3 Söhne als Miterben auf. Das waren Gerhard Bernhard, Johann Ernst und Hieronymus Christoph, der eigentliche Ahnherr der „Fränkischen von Pölnitz“. Später mit dem Tod des Ehrenfried v. P. auf Dreitzsch (1627), des Hans Heinrich v. P. auf Sorna (1628) und des Bernhard v. Pölnitz auf Goseck (1628) erweiterte sich der Lehensstamm als Anteilseigner jeweils um deren Söhne. Dokumentiert in der letzten Lehenurkunde vom 30.07.1638 für den Salomon v. Pölnitz. [6]
Doch zur Ablegung des neuen Leheneids nach Meiningen zu kommen, war für Salomon wegen Krankheit schon nicht mehr möglich. Er wohnte mit seiner Familie auf dem von Verwandten abgekauften Gut Sorna/Thür., da im Verlauf des 30-jährigen Krieges ca. 1631/32 das Schloss Aschbach abgebrannt und das Gut verwüstet wurde. Die Familie kehrte auch nicht mehr nach Aschbach zurück. Salomon v. Pölnitz starb im Aug. 1638, sein einziger Sohn entlief mit Soldaten und blieb verschollen, die Witwe Ursula wohnte zuletzt in Zadelsdorf/Thür. Der Lehnseid wurde am 30.07.1638 stellvertretend für Salomon und mit dessen schriftlich vorgelegter und genehmigter Vollmacht, von Conrad Stengel, Pölnitzer Vogt zu Bischofsheim, vor dem kurfürstlichen Kanzler und den Meininger Regierungsräten abgelegt. Auch wurden ihm die Lehnspflichten verlesen und er auf deren Einhaltung verschworen. Stengel führte in den folgenden Jahren für die Witwe und die verpflichteten Miterben die Gutsgeschäfte, später übernahm das Hans Bruno v. Pölnitz auf Dreitzsch. Doch im Laufe der Zeit wurden diese Anteilseigner unruhig. Speziell die Söhne des Hans Georg v. Pölnitz, Gerhard Bernhard und Hieronymus forderten eine Neubelehnung, versuchten die Witwe Ursula v. Pölnitz aus dem Lehenserbe zu drängen, da der rechtliche Lehensnachfolger, ihr Sohn Hans Heinrich, verschollen blieb. Hieronymus v. Pölnitz, damals Oberstwachtmeister zu Lichtenberg, wurde diesbezüglich beim kurfürstlichen Kanzler zu Meiningen 1649 persönlich vorstellig und beantragte für sich und in Vollmacht seines Bruders die Belehnung mit Schloss und Gut Aschbach. Gleichzeitig versprach er den Herren, den Besitz wieder aufzubauen, sollte das Lehen ihm übertragen werden. Das war natürlich auch im ureigensten Interesse des Lehnsherrn. Am 4.09.1649 erhielten die beiden Brüder demzufolge einen Mutzettel vom Lehenhof zu Meiningen ausgestellt, d.h., sie hatten sich damit schon einen Vorteil für eine kommende Neubelehnung verschafft. Als die Witwe Ursula davon erfuhr, stellte sie am 5.02.1650 ebenfalls in Vertretung ihres abwesenden Sohns in Meiningen den Antrag auf Belehnung mit Schloss und Gut Aschbach. Doch die Herren in Meiningen verhielten sich zurückhaltend. In ihrer Antwort bemängelten sie die Tatsache, dass die Lehensuche nach dem Tod des Salomon v. Pölnitz nicht fristgemäß eingehalten worden sei. Der von der Witwe Bevollmächtigte Christian Junghans war zwar beim Kanzler in Meiningen vorstellig geworden, hätte auch eine Fristverlängerung bewirkt, doch sei auch diese ohne Ansuchung verstrichen. Würde der abwesende Sohn nach Hause zurückkehren, sollte er umgehend persönlich in Meiningen vorstellig werden. Trotz allem wolle man der Witwe als Gnadenerweis eine Verlängerung der Lehensuche erteilen und man stellte auch ihr am 29.05.1651 für ihren Sohn einen Mutzettel aus. Doch vergebens, der einzige Sohn Hans Heinrich blieb verschollen und auch die zahlreichen anderen Miterben derer von Pölnitz hatten bereits ihre Ansprüche beim kurfürstlichen Kanzler schriftlich mit Erfolg geltend gemacht und ihre Mutzettel erhalten. [7]
Im Herbst 1651 einigten sich die Miterben von Pölnitz über die Lehennachfolge der Aschbacher Besitzungen. Es wurde entschieden, das Hieronymus Christoph v. Pölnitz, jetzt kurpfälzischer Oberforstmeister zu Heidelberg, das Lehen Schloss, Gut und Dorf Aschbach übernehmen soll und seine zwei Brüder Anteilseigner werden. Die übrigen Miterben kamen überein, dass sie ihre jeweiligen Anteile an die drei Lehnsnehmer verkaufen und aus dem Lehensstamm aussteigen. Dies betraf speziell die 4 Brüder von Pölnitz a.d.H. Dreitzsch. Die Söhne des verstorbenen Bernhard v. Pölnitz zu Goseck, Christian und Hans Christoph hatten bereits ihre ererbten Anteile an Hans Bruno auf Dreitzsch verkauft. Am 10.03.1652 errichteten die Beteiligten im Beisein von Zeugen und einem Notar in Dreitzsch b. Neustadt/Orla einen Kaufvertrag, der die Ablösung der Dreitzscher Anteilseigner festlegte. Die Ablösung betrug jeweils 400 Gulden, mit besonderer individueller Regelung für Hans Bruno u. Hans Balthasar und sollte zu Michaelis (29.9.) 1652 komplett bezahlt werden. In diesem Kaufvertrag wurden allerdings auch einige Bedingungen formuliert, die von Hieronymus Christoph eingehalten werden sollten. U.a.: Würde die vereinbarte Kaufsumme nicht fristgemäß bezahlt werden, soll das Lehen an den kurfürstlichen Lehenhof zu Meiningen zurückfallen. Würden die 3 Lehnsnehmer ohne männliche Leibeserben mit Tod abgehen, so soll das Lehen auf die thüringischen Pölnitz-Häuser Mosen, Münchenbernsdorf, Sorna und Dreitzsch übergehen. Eine weitere ausführliche Vereinbarung betraf Kirchenfragen. Hieronymus Christoph war im Auftrag der Hochstifte Bamberg und Würzburg tätig und zum katholischen Glauben übergetreten. Wie oben schon angedeutet, war Aschbach kirchlich zweigeteilt, jedoch überwiegend protestantisch. Im Vertrag wurde dem Käufer misstrauisch die Bedingung aufgetragen, weiterhin die evangelische Pfarrstelle zu besetzen und den Protestanten im Ort eine Heimstatt zu gewähren, so wie es schon von Pancratz und Salomon v. Pölnitz im Dorf gehandhabt wurde. Dass dieser Vertragspunkt dann später nicht mehr so ernst genommen wurde, war der Lauf der Zeit! Nachdem der Kaufvertrag vom Lehenhof zu Meiningen anerkannt und vom Kurfürsten von Sachsen gebilligt wurde, erhielt Hieronymus Christoph v. Pölnitz im Dez. 1652 seinen Lehnsbrief über Schloss und Dorf Aschbach, mit allen Rechten u. Pflichten wie es denen von Pölnitz schon vor ihm zu Lehen gegeben wurde. Anteilseigner und Mitbelehnte waren die Brüder Gerhard Bernhard, Rittmeister, später u.a. Generalmajor in Preußen und Johann Ernst, Oberst in spanischen Diensten, später u.a. Generalmajor u. Gouverneur der Festung Lippstadt. Hieronymus Christoph v. Pölnitz war verheiratet mit Anna Katharina Reichsfreiin v. Kerpen, wurde am 9.02.1670 von Kaiser Leopold I. in den Reichsfreiherrenstand erhoben und wird als der eigentliche Ahnherr der noch heute existierenden „Fränkischen von Pölnitz“ geführt. Ein erfolgreicher Mann, der zahlreiche hohe Ämter und Dienste begleitete und im Laufe seiner Zeit umfangreiche Besitzungen erwarb. Herausragend noch heute die Schlösser und Güter Aschbach und Hundshaupten. Geboren um 1620 und verstorben als Kommandant zu Forchheim am 18.02.1697. [8]
Was war möglicherweise noch ein Grund für die hiesigen von Pölniz a.d.H. Schwarzbach nach Franken überzuwechseln?
Thüringen, einverleibt in das Wettinische Kurfürstentum Sachsen, war ein Flickenteppich herrschaftlicher Territorien und damit verbunden wirtschaftliche Stagnation, landwirtschaftliche Rückständigkeit, Münz- und Zollwirrwarr, Obrigkeitsgängelei etc. Gerade auch ein schweres Los nicht nur für die Bevölkerung im Allgemeinen, sondern eben auch für den niederen Landadel, trotz verschiedener zugewiesener Privilegien. Anders im Land der Franken. Hier wollten die Ritter bereits Mitte des 14. Jahrhunderts freie Franken sein, möglichst von den Landesherren unabhängig, nur dem Kaiser und Reich verpflichtet. „Um sich gegen die landesherrlichen Interessen besser zur Wehr setzen zu können, schlossen sich seit Mitte des 14. Jahrhunderts die Ritter bestimmter Landschaften, oft über die Grenzen von Fürstentümern hinweg, zu dauerhaften Rittergesellschaften oder zeitlich befristeten Einungen zusammen. Aus diesem Einungswesen erwuchs Ende des 15. Jahrhunderts der "Fränkische Ritterkreis", eine Zusammenfassung des gesamten Niederadels in diesem Raum. Der Ritterkreis erschien als selbstständige politische Einheit erstmals bei der Auseinandersetzung um die Besteuerung der Ritterschaft mit dem Gemeinen Pfennig im ausgehenden 15. Jahrhundert. Nach und nach verdichteten sich die Organisationsformen. 1515 hören wir erstmals von einer Gliederung des Fränkischen Ritterkreises in sechs Ritterkantone. Zentrale Auflage des Zusammenschlusses war es, die Freiheit der Ritterschaft zu sichern und die Obliegenheiten gegen über Kaiser und Reich zu erfüllen. So trieb der jeweilige Kanton die Steuer von den ritterschaftlichen Hintersassen ein, die dann dem Kaiser – nicht dem Reich – zufloss. Die Ritter waren in weiten Teilen Frankens erfolgreich in ihrem Kampf gegen die Bemühungen der Landesherren, sie in ein landsässiges Abhängigkeitsverhältnis zu zwingen, wie es etwa dem bayerischen oder dem sächsischen Kurfürsten gelang. Dank ihrer Zusammenschlüsse vermochten es die fränkischen Ritter, den Fürsten die Stirn zu bieten und über die Pflichten eines Lehensmannes hinausgehende Forderungen abzuwehren.
Reichsrechtlich stand die Reichsunmittelbarkeit der Fränkischen Ritter seit 1555 fest. Der Augsburger Religionsfrieden gestand ihnen zu, die Religionszugehörigkeit ihrer Hintersassen zu bestimmen, und stellte sie darin den Fürsten gleich. Der Bamberger Bischof erkannte die Reichsunmittelbarkeit der niederadligen Familien 1556 ausdrücklich an, als er von der Ritterschaft sprach, so von unserm Stift belehnt und in Stiftsobrigkeit gesessen, aber sonst unmittelbar zu den sechs Kantone des Lands Franken gehörig und der kaiserlichen Majestät und des Reiches Ritterschaft ist. Nach 1560 nahmen die im Hochstift Bamberg ansässigen Adligen dann auch nicht mehr an steuerbewilligenden Landtagen teil. Damit war klar, dass ihre Herrschaften nicht mehr Teil des Hochstifts waren. Die Ritterschaft schied bis 1570 endgültig aus den Landtagen der Bischöfe von Bamberg und Würzburg aus. Stolz führten die barocken Niederadligen Frankens ihren Titel eines Reichsfreiherrn, und immer wieder findet man Symbole auf die unmittelbare Unterstellung unter den Kaiser.“ [9]
Aschbach gehörte zum Ritterkanton Steigerwald und Rothenkirchen/Mitwitz zum Ritterkanton Gebürg. Hans Bruno und auch Pancratz II. v. Pölnitz hatten diese spezielle fränkische reichsritterschaftliche Entwicklung durch ihre Aufenthalte und Dienste im Land der Franken kennengelernt. Möglicherweise mit ein Grund für die von Pölnitz, sich in Franken anzusiedeln und Besitz zu erwerben? Andererseits habe ich in einer früheren Veröffentlichung schon einmal angezweifelt, ob die von Pöllnitz zum einheimischen thüringischen Adel gehörten. Sollten nicht auch sie im Zuge der fränkischen Besiedlungswelle im Gefolge der Lobdeburger mit nach Thüringen gekommen sein? Oder wurden sie als ehemalige Reichsministeriale im Kolonisationsauftrag hier eingesetzt? 1390 wurden als Urkundenzeugen am Altenburger Hof u.a. auch zwei von Pölniz als fränkische Edelleute genannt. Waren deshalb die Ehen mit fränkischen Adelsfrauen ein zurück in die alte Heimat, wie es ebenso die von Würtzburg gehandhabt hatten? Alles Hypothese, die Klärung liegt im Dunkeln der Geschichte.
Quellenangabe:
[1] „Familiengeschichte der Freiherren von Würtzburg“ von Hotzelt, Wilhelm Dr. - 1931
[2] Kaiserlicher Reichshofrat (RHR), Alte Prager Akten Bd. 4, Akte 3826/27
[3] „Lehenbrief für die Fuchs v. Bimbach 1607“, ThStAM - GHA, Hennebergica Gotha/Akten
[4] „Lehenbrief für Pancratz v. Pölnitz 1612“, ThStAM - GHA, Hennebergica Gotha/Akten
[5] RHR, Antiqua Serie II., Bd. 2, Akte 55
[6] „Lehenbrief für Salomon v. Pölnitz 1638“, ThStAM - GHA, Hennebergica Gotha/Akten, Nr. 167
[7] „Briefwechsel wegen Verleihung der Lehen“, ThStAM - GHA, Hennebergica Gotha/Akten, Nr. 168 und
GHA, Sektion VII, Akte Nr. 82
[8] „Dreitzscher Kaufvertrag 1652“, in „Historische u. Genealogische Beschreibung derer v. Poellnitz“ von
Knup, Johann Georg - 1745 und „Lehenbrief für die v. Pölnitz 1652“, ThStAM - GHA - HG/A
[9] Auszug aus: „Zum adligen Leben und zur adligen Herrschaft in Redwitz“ von Günter Dippold
- Haßfurt: Der ehemalige Landkreis, von Alexander Tittmann 2002 (Historischer Atlas von Bayern)

P.S.:
- Vor 1600 wird in den Urkunden Polnicz/Polniz geschrieben, später dann Pölniz/Pölnitz.
- Für Pancratz tritt die Schreibweise Pancraz/Pankratz/Pangratz auf. Üblich auch bei anderen Adligen war
damals aber das -c- wie in der Ahnentafel.
Für die Bereitstellung der Aktenkopien danke ich sehr freundlich den Mitarbeitern des Thüringischen Staatsarchivs in Meiningen.
Diese mühevolle Arbeit ist nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb die sachkundigen Besucher dieser Webseite um weitere Informationen, Hinweise oder Berichtigungen. Bitte melden Sie sich über meine Telefonnummer. Kopien und Nachdrucke für kommerzielle Verwendungen sind ohne meine Erlaubnis nicht statthaft.

Wolfgang Schuster, Triptis/Oberpöllnitz 5/2015 - akt. 11/2020
ahnentafel-fuchs-v.-bimbach.pdf [153 KB]
ahnentafel-v.-wuertzburg.pdf [211 KB]

Schloss Aschbach im oberfränkischen Landkreis Bamberg.

Das Wasserschloss Mitwitz im oberfränkischen Landkreis Kronach.