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Episoden in einer Pöllnitz-Ehe
Dargestellt im Begleitheft zur Sonderausstellung im Borlachmuseum Bad Dürrenberg 2009 mit dem Titel „Adel in und um Bad Dürrenberg“, von Rolf Walker.
Herr Walker , ehemaliger Historiker in Bad Dürrenberg, hatte mir freundlicherweise gestattet, einen von ihm veröffentlichten historischen Beitrag zu nachfolgender Person auf meiner Homepage zu veröffentlichen. Dafür möchte ich mich recht herzlich im Namen der Leser bedanken.

Heinrich Traugott von Pöllnitz brachte seine Ehefrau für 11 Jahre ins Zuchthaus

Einschub von W. Schuster:

Urgroßeltern: Hans Bruno v. Polnitz (1535-1592) auf Schwarzbach, verm. mit Barbara v. Münch a.d.H. Münchenbernsdorf (1563-1628)
Großeltern: Ehrenfried v. Polnitz (um 1577-1627) auf Dreitzsch, verm. mit Anna Maria v. Brandenstein a.d.H. Oppurg
Eltern: Johann Bruno v. Pölnitz (1626-1698) auf Dreitzsch, verm. in 2. Ehe mit Eva Maria v. Weydenbach
Sohn: Heinrich Traugott v. Pöllnitz auf Staitz, geb. am 13.04.1685 in Dreitzsch, gest. 1758,
verm. mit Maria Christiana v. Krosigk a.d.H. Marienthal b. Eckartsberga
Kinder: Hans Georg Traugott; Hans Bruno; Christiane Wilhelmine Sophie u. Christian Wilhelm

Seit dem Jahre 1700 besaß das alte uradelige Geschlecht derer von Pöllnitz das Rittergut Staitz bei Auma/Thür. Das Geschlecht dieser Linie ist mit Hans Heinrich Traugott Georg v. Pöllnitz, der im Jahre 1907 verstorben ist, im Mannesstamme erloschen.
Am 2. November des Jahres 1739 schrieb der Besitzer des Rittergutes Staitz bei Auma, Heinrich Traugott v. Pöllnitz, einen Brief an den sächsischen Kurfürsten. In demselben stand, dass „sich sein Eheweib Maria Christiana v. Pöllnitz, geb. v. Krosigk, habe von dem Satan und bösen Leuthen dahin verführen lassen“, dass sie ihren Ehemann treulos verlassen habe, auch mit einem Adligen, Joseph Carl v. Waldeck, „höchst verdächtigen und ärgerlichen Umgang gepflogen“, weshalb beide vom Rat zu Auma „schon ein gar schimpfliches Consilium Abeundi“ bekommen hätten (förmlich erteilter Rat bzw. Tadel). Heinrich Traugott v. Pöllnitz bat den Kurfürsten, Anweisung zu erteilen, dass sein Eheweib in gefängliche Haft und an einem sicheren Ort untergebracht würde. Maria Christiana v. Pöllnitz sagte selbst in einem Brief an den Leipziger Rat:
„Mein Ehemann, mit dem ich in den Jahren 1738 und 1739 wegen Trennung der Ehe vor dem geistlichen Gerichte in Leipzig in Prozeß stand, erschien niemals zu den Terminen, sondern erwirkte einen Haftbefehl, damit er mich auf die Seite schaffen und mir mein damaliges Vermögen entziehen konnte ...“
Die unglückliche Frau hatte 30 000 Taler mit dem Seebachschen Erbe in Groß-Goddula bei Lützen väterlicherseits geerbt und nach dem Tode der Mutter noch eine Erbschaft von 15 000 Talern zu erwarten, ein für damalige Zeit bedeutendes Vermögen. Die Frau hatte während der Dauer des Scheidungsprozesses das Gut verlassen und war nach Auma gezogen. Über diese traurige Zeit schrieb Maria Christiana v. Pöllnitz am 26. September 1749 während ihres Aufenthaltes im Zuchthause an den Leipziger Rat:
„Es hat mich mein Mann, Heinrich Traugott v. Pöllnitz, nicht gehalten wie seine Frau, mir nichts in die Hand gegeben, mir auch nichts geschafft von Kleidern. Ich habe mir alles anschaffen und es mit der Hand verdienen müssen, mir 2000 Reichsthaler väterliches Gut genommen, mir die Wirtschaft genommen – und der Magd übergeben! So habe ich mir zwei Branntwein Blasen gekauft, eine aparte Magd dazu gehalten und das Vieh, so fürs Haus geschlachtet worden, mit fett gemacht.“
In ihrer Abwesenheit aber hatte ihr Ehemann die Branntweinblasen herausreißen lassen und die Schweine zum Spottgeld verkauft. Auch jetzt war der Bruch noch nicht vollständig, denn Maria Christiana sagte selbst: „Ich zog zwar nach Auma, eine Stunde von seinem Gut, ging aber zu ihm und er kam zu mir, auch sind wir beide nach Staitz zum Abendmahle gegangen.“
Die tapfere Frau hatte sich ein Bauerngut gekauft. Ein Herr v. Waldeck spielte dabei den „Curator“ (Vormund). Sie hatte ihren Mann aber schriftlich gebeten, seine Einwilligung hierzu zu erteilen. Heinrich Traugott v. Pöllnitz antwortete: „Er wäre es zufrieden, ich möchte den v. Waldeck nur heiraten, er wolle mich losgeben!“ Um diesem Verdacht der Untreue auszuweichen ging Maria Christiana v. Pöllnitz nach Gertewitz zu ihrer verheirateten Tochter Christiane Wilhelmine v. Pöllnitz (Ehemann war Anton Heinrich v. Pöllnitz). Hier lebte sie ein halbes Jahr in völliger Zurückgezogenheit.
Ohne die geringste Vernehmung und Befragung erteilte der Kurfürst einen Haftbefehl und forderte die Brüder von Einsiedel auf, besagte Person in das Zuchthaus Festung Pleißenburg nach Leipzig abzuliefern. Um den Leipziger Rat gefügig zu machen, schrieb Heinrich Traugott v. Pöllnitz aus seinem Rittergut Groß-Goddula am 26. Januar 1740 einen Brief:
„Ew. Magnific Hochedelgeborene Hochedle und Hochweise Herren wollen sich hierdurch vortragen zu lassen gütigst geruhen, welchergestalt mein, Heinrich Traugotts v. Pöllnitz Eheweib und meiner Schwiegermutter Martha Maria v. Krosigk, geb. v. Seebach eheleibliche Tochter, Maria Christiana, bisher eine höchst unverantwortliche Lebensart geführt, immassen sie in dem Lande liederlicherweise herumgezogen, hin und wieder Leute aufzuhetzen versucht, auch mich wirklich betrogen, wodurch ich genötigt wurde, bei Ihrer Königlichen Majestät in Polen und Churfürstlichen Durchlaucht zu Sachsen deswegen aller untertänigst Vorstellung zu tun und Sie dahin zu bewirken, daß Höchstgedachte, Ihre Königliche Majestät, an die Gerichtsherren zu Oppurg, deren Hofmarschalle, Kammerherren, die Gebrüder von Einsiedel, unter deren Gerichtsbarkeit sich genannte von Pöllnitz jetzt aufhält, allergnädigst Befehl zu erteilen, dieselbe sofort zu arretieren und uns zu weiterer Versorgung zu extradiren (auszuliefern). Wann wir nun, mehrere Prostitution (Bloßstellung) zu verhüten, selbige in dem Armen- und Waisenhaus des Ortes aufgenommen zu werden wünschen, wir sie wegen allzu harter Verbrechen, da sie mich als Ehemann nicht nur böse verlassen, sondern auch den schuldigen Respect gegen uns und übrige Freunde dergestalt aus (den) Augen gesetzt, daß sie aller vernünftigen Vorstellung ungeachtet, besagtermaßen und zwar mit verdächtigen Mannes Personen in der Irre herumgegangen, wir sie wieder zu uns nehmen, Bedenken tragen müssen, weil man nicht so genau Aufsicht auf sie führen könnte, daß sie nicht Gelegenheit finden sollte, sich mit der Flucht zu salvieren und ihr sündliches Leben zu continuiren (fortzusetzen). Es ergeht an Ew. Magnific. ... hierdurch unser dienstliches Bitten, Sie wollen gegen ein leidliches und nach Proportion unserer Umstände eingerichtetes Äquivalent, unser Eheweib und Tochter in das Armen-, Zucht- und Waisenhaus einnehmen und selbige zu allerhand weiblicher Arbeit wie Nähen, Spinnen und dergleichen anhalten lassen, hoch geneigst geruhen. Wir offerieren uns hiermit, die dafür zu entrichteten Kosten alle Halb-Jahre pünktlich zu entrichten, mit der ausdrücklichen Erklärung, daß bei jedem eingetretenen neuen Termin, die Vorauszahlung binnen 4 Wochen nicht erfolgen sollte, wir uns gefallen lassen wollen, daß die von Pöllnitz eventuell entlassen werde. Da wir an hochgeneigter Ausführung nicht zweifeln, wollen wir beharren Ew. Magnific Hochedelgeborene Hochedle und Hochweise Herren, in Ehren- und Dienstergebenheit.“
(Gez.) Heinrich Traugott von Pöllnitz und
(Gez.) Martha Maria von Seebach, verw. von Krosigk (Schwiegermutter)

Die Leipziger Ratsherren wussten nicht, was sie mit diesem Schreiben beginnen sollten. Sie erklärten aber, zu ihrer Ehre sei es gesagt, die Wünsche und das Verlangen Heinrich Traugotts v. Pöllnitz in seiner Durchführung für bedenklich! Der saubere Ehemann aber gab sich mit dieser Erklärung keineswegs zufrieden. Er scheint in dem Vorsteher des Zuchthauses, dem Ratsherrn Karl Friedrich Menser, einen Verbündeten erhalten zu haben, denn vier Wochen später erklärte dieser plötzlich, dass „auf Verordnung des Rathes (!) Frau Maria Christiana v. Pöllnitz, geb. v. Krosigk, in das Zuchthaus aufgenommen werden soll, wenn deren Mutter, Frau Martha Maria v. Krosigk, geb. v. Seebach, für ihre Tochter wöchentlich 16 Groschen Kostgeld zahlen würde, auch müsse sie ihre Tochter mit Kleidung, Wäsche und Medikamenten versorgen!“
Die unglückliche Mutter war damit einverstanden, dass sie nur mit der Aufnahme ihrer Tochter einverstanden sein würde, wenn folgende Bedingungen erfüllt würden. Sie sollte im Zuchthause für die Dauer der Haft erhalten:
1. Ein ordentliches Federbett mit doppelten Bezügen
2. Drei zinnerne Speisenäpfe, drei dergleichen Teller, eine Trinkkanne und ein dergleichen Kammerbecken.
3. Die nötige Kleidung und Wäsche auf sechs Wochen.

Am 8. März des Jahres 1740 wurde die Unglückliche ins Zuchthaus eingeliefert. Sofort begannen auch ihre berechtigten Versuche auf Freilassung. Der Vorsteher des Zuchthauses, Karl Friedrich Menser, zeigte dem Rate bereits am 17. Mai 1740 an, dass die Inhaftierte beim Kurfürsten vorstellig geworden sei und gebeten habe, dass ihr ein Rechtsbeistand beigegeben werde. Der Kurfürst gestattete ihr dies auch. Der landesherrlichen Verfügung konnte sich auch der Rat auf die Dauer nicht widersetzen. Da traf wenige Wochen später ein Brief ein, der alle Hoffnungen mit einem Schlage vernichtete. Die Mutter schrieb am 29. Oktober 1740 von ihrem Gut Goddula an Menser:
„Ew. Hochwohlgeborene … haben sich wegen meiner unartigen Tochter, der Frau von Pöllnitz, viel Mühe gegeben, daß ich Ihnen unendlich verpflichtet bin … Wie ich erfahren muß, ist der Frau von Pöllnitz schlechterdings aller Briefwechsel gestattet, auch werden zuweilen solche Personen zu ihr gelassen, mit deren Umgang ich sie lieber verschont wissen wollte … Ich bitte deshalb Ew. Hochwohlgeborene ganz gelegentlich es in die Wege zu richten, daß beides weiterhin bei meiner Tochter eingestellt werden möge.“
Ein Schriftvergleich lässt den Schluss zu, dass dieser Brief nicht von der Mutter, sondern vom Ehemann geschrieben worden ist. Einige Jahre hören wir nichts mehr von der Unglücklichen.
Am 15. September 1744 schreibt plötzlich ein Leipziger Advokat an den Rat der Stadt, dass der Kurfürst ihr seinerzeit ausdrücklich einen Rechtsbeistand zugestanden habe. Dem Briefe lag ein Schreiben der Maria Christiana v. Pöllnitz bei. Er lautete:
„Durch fälschliches Vorgeben bin ich, Maria Christiana v. Pöllnitz, vor fünf Jahren in allhiesiges Zuchthaus eingebracht worden. Wie nun ich eine so üble und schwere Tat nicht begangen habe, welches ein so hartes und langwieriges Mißhandeln und Gefängnis, wie ich seither in hiesigem Zuchthause habe erdulden müssen, mit Recht nicht verdiene, sondern vielmehr ganz unverschuldet zu diesem Unglück gekommen bin … Wie ich nicht nur zu meinen 16 Groschen wöchentlich Kostgeld bis heute alle Hausarbeit so wie ein Züchtling mit tun und verrichten muß, die Kost aber noch weit schlechter, als bei wirklichen Züchtlingen, welche ihrer Taten wegen doch wohl mit viel schlechterer Behandlung als ich angesehen werden sollten … Und wo ich nur das geringste Versehen habe, die Hausmutter sagt: „Euer scheußigstes Kostgeld, das lohnt nicht die Mühe!“ Und mit Karbatschen übel behandelt werde, daß ich ein ganzes halbes Jahr den Arm nicht auf den Rücken legen, ja solchen bis dato noch nicht wieder gebrauchen kann ... Auch rühmt sich die Hausmutter: Was sie täte, danach kräht kein Hahn!“
Als im Zuchthaus bekannt wurde, dass der Advokat Dietrich diesen Brief dem Rat vorgelegt hatte und erklärte, sich nunmehr an den Kurfürsten zu wenden, erging es der Armen noch schlechter. Es war an einem Sonntage im Mai des Jahres 1745, als man Maria aus der Kirche des Zuchthauses holte. Sie wurde für immer aus der Kapelle verstoßen und neben den Zuchtinsassen dem Spinner und Raffelknecht zur Aufsicht übergeben, der sie, weil sie wenige Tropfen reines Wasser zum Fenster hinausgegossen hatte, im Gesicht braun und blau geschlagen und sie Bestie und einen Sauteufel geheißen hat. Kein Wunder, das Maria nunmehr versuchte, durch Flucht ihre Freiheit wiederzuerlangen. Am 27. November 1745 meldet der Zuchthausvater, dass der Posten am Zuchthause beobachtet habe, das am Vorabend gegen 9 Uhr jemand im Zuchthaus mit Meißel und Hammer gearbeitet haben müsse, woraus zu ersehen wäre, dass ein Gefangener habe ausbrechen wollen! Man brachte sie nach dem missglückten Fluchtversuch in ein „besonders Stübchen“. Der Vater des Zuchthauses aber hatte ihr folgende Gegenstände abnehmen können, die sie in ihrem Strohsack versteckt hatte: 1 Zuchthausmesser, 2 Feilen, 1 kleines Brecheisen, 2 große Stückeisen und ein Glas Scheidewasser.
Der Advokat Dietrich erschien am 12. Dezember 1748 plötzlich auf der Leipziger Ratsstube und verlangte im Auftrage seiner Schutzbefohlenen Einsicht in die Akten. Er erwirkte ihr aufgrund des kurfürstlichen Befehls die Erlaubnis zu einem Gnadengesuch an den Kurfürsten. Maria Christiana v. Pöllnitz schilderte in einem herzzerreißenden Brief ihren Leidensweg. Sie schrieb:
„Ich befinde mich in den aller erbarmungsunwürdigsten Umständen. Ich bin ganz allein in einem Kerker verwahrt, bekomme die schlechtesten Speisen und muß hungern. Ich bin auch seit fünf Jahren weder zur Kirche noch zum Genuß des Abendmahles zugelassen worden, nur auf die Anschuldigung hin, daß ich meinem Ehemann entlaufen sei, auch habe ein Müller aus Auma, namens Paul Barthel gesehen, wie eine Mannsperson in einer Stunde viermal bei mir geschlafen habe!“
Der rührige Advokat beschloss nun diese Anklagen zu entkräften. Er reiste nach Auma und suchte den Müller auf. Paul Barthel von der Mittelmühle Auma erklärte unter seinem Eid: „Daß ich gesehen haben sollte, daß Waldeck bei ihr geschlafen haben sollte, ist wider aller Wahrheit und erdacht!“ Der wackere Mann ging auch zu Heinrich Traugott v. Pöllnitz und sagte ihm unverblümt, dass er nicht ruhen wolle, bis er den Schuldigen gefunden habe, der das arme Weib unschuldig ins Zuchthaus gebracht habe. Noch vor wenigen Monaten hatte von Pöllnitz an den Rat nach Leipzig geschrieben, „daß er gegen seine Ehefrau bis dato keinen Haß hege, daß er aber den Rat bitte, ihr klar zu machen, daß sie ihre Lebenstage im Zuchthause vollends zubringen müsse, auch wünsche er sich und ihr zu seiner Zeit eine seelige Heimfahrt zu ewigem Leben!“
Kaum war der Advokat abgereist, so schickte sich von Pöllnitz an, einen Brief zu verfassen, den er nach Leipzig sandte. Unterzeichnet war der Brief aber nicht von ihm selbst, sondern von seinem Sohn Hans George Traugott. Unterschrift und Wortlaut des Briefes aber stammten vom Vater. Das Schreiben lautet: (Gekürzt - es ist vom 2. März 1750!)
„ ... Überdieses will der Papa von Ihnen haben ein schriftliches Einverständnis an Eidesstatt, von Leipzig zu überschicken, daß weil Sie lebten, an niemanden keine Rache wollten ausüben noch tun lassen. Sie sollen ferner unterschreiben, daß Sie von Ihrem väterlichen Vermögen ihm (dem Manne und Gatten) nichts zugewendet haben, sondern solches mit fremden Leuten verbraucht haben. Und also sich bloß allein und von dem noch übrigen Vermögen Ihrer mütterlichen Hinterlassenschaft ernähren wollen!“
Als der Rat diesen Brief Maria Christiana v. Pöllnitz zustellte und sie ihn gelesen hatte, erklärte die tief gebeugte Frau sofort und ohne Umschweife, dass dieser Brief nicht von ihrem Sohne geschrieben sein könne. Der Rat sandte am 17. August 1750 die Akten zur Entscheidung an den Kurfürsten und bat um einen Beschluss, was nunmehr mit der von Pöllnitz geschehen solle. Bereits wenige Tage später, am 20. Oktober 1750, verfügte der Kurfürst die Freilassung aus dem Zuchthaus. Der 30. Januar 1751 brachte der Unglücklichen endlich die Freiheit. Am frühen Morgen öffneten sich nach elfjähriger Gefangenschaft die Tore des Zuchthauses zu Leipzig und ließen Maria Christiana v. Pöllnitz in die Freiheit treten. Ihr Anwalt empfing sie aus den Händen des Zuchthausverwalters, schüttelte ihr die Hand, vermochte aber selbst nicht die Tränen zurückzuhalten die ihm über die Wangen flossen.
Nachdem sie versprochen hatte, das noch rückständige Kostgeld bis zur Michaelismesse desselben Jahres zahlen zu wollen, wurde sie entlassen und zwar unter der ernsten Bedrohung, sich zukünftig als eine vernünftige Frau, christliche Person und Eheweib gebührend aufzuführen, auch gegen ihren Ehemann ihres erlittenen Arrestes oder einer andern Ursache wegen, auf keinerlei Art und Weise sich zu rächen oder rächen zu lassen.
Nachdem sie gern freudig ihre Zusage gegeben hatte, verließ die tapfere Frau die finstere Amtsstube.

Anmerkung:
- Der Originaltext wurde von mir zum leichteren Verständnis teilweise etwas modernisiert wiedergegeben.
- Originalbeitrag erschienen in: „Heimatklänge aus dem Weidatal“, von Friedrich Wilhelm Kühne, Heft 2, Zeulenroda 1935
Wolfgang Schuster, Triptis/Oberpöllnitz 9/2010 - akt. 4/2017

Die Festung Pleißenburg in Leipzig um 1780.