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Landsteuer-Register

Die Schock- oder Landsteuer-Register der adligen Herrschaft Oberpöllnitz
- Ein hervorragender Fundus für Familienforscher -

Im Spätmittelalter entstand in Thüringen und Sachsen die Landsteuer als Beitrag des Landes zum staatlichen Aufwand des Kurfürsten. Die Landstände als Verhandlungspartner dem Kurfürsten gegenüber befanden über die Rechtmäßigkeit der Steuerforderung, über deren Festsetzung und Einziehung. Diese Schock- oder Landsteuer war eine allgemeine Vermögenssteuer, die seit 1546 nach einem Kataster berechnet wurde. Im Jahre 1628 wurde unter Zugrundelegung des schon 1622 aufgenommenen Schätzungsregisters ein neues Kataster angelegt und den veränderten Vermögensverhältnissen angepasst. Dem Adel und der höheren Geistlichkeit gelang es, für ihren persönlichen Besitz und die in Eigenregie bewirtschafteten Güter, die Befreiung von der Steuerleistung durchzusetzen. Die Landsteuer hatten in erster Linie die abhängigen Bauern aufzubringen. Die Ritterschaft wurde später durch die geschaffene Ständesteuer mit erfasst, jedoch nur 10 % ihres Vermögens. Mit der Steuererhebung beauftragt waren für die Inhaber der landesherrlichen Grund- u. Gerichtsherrschaften sowie für den amtssässigen Adel, die Steuereinnehmer der jeweiligen Ämter. Die Schriftsassen, also der landtagsfähige Adel die die Obergerichtsbarkeit besaßen, sammelten in ihren Gerichtsherrschaften die Steuer selbst ein.
(Siehe nachfolgende Landsteuerregister der Pöllnitzschen Gerichtsherrschaft Oberpöllnitz.)
Die hier veröffentlichten 5 Landsteuerregister der Gerichtsherrschaft derer von Pöllnitz zu Oberpöllnitz zeigen a) die Untertanenverhältnisse auf, b) geben Einblicke in deren wirtschaftlichen Situation nach dem Dreißigjährigen Krieg und c) nennen die Namen der Hofbesitzer mit dem jeweiligen Besitzerwechsel. Gerade diese Aussagen sind ein immenser Fundus für die private Familienforschung. Mit der Untersuchung der nachfolgenden Quatembersteuer (eine Art Grundsteuer), könnte als ein nächster Schritt der Ortsforschung die Zuordnung der Namen zu den vorhandenen Höfen u. Häusern erfolgen. Aus Platzgründen werden von mir nur die Untertanen von Oberpöllnitz veröffentlicht. Das Rittergut Oberpöllnitz besaß allerdings in den aufgeführten Zeiträumen auch noch Lehensleute in Mittelpöllnitz, Wittchenstein, Geheege und Döblitz.

Wolfgang Schuster, Triptis/Oberpöllnitz 2/2016 – akt. 7/2020

Die veröffentlichten 5 Steueranschläge der adligen Herrschaft Oberpöllnitz beginnen in der jeweiligen Akte mit einem Eingangsblatt und enden mit einem Schlussblatt. Diese Texte habe ich aus Platzgründen in einem JPG-Bild zusammengefasst und stelle sie auch als PDF-Datei zur Verfügung.
landsteuertexte.jpg

Sie sehen hier eine Zusammenfassung der Steueranschläge 1652/1661/1671 als JPG-Bild und in PDF-Format. Für den interessierten Leser besteht der Vorteil darin, die Entwicklungsschritte der Untertanen besser vergleichen zu können.
landsteuer-1652-61-71.jpg

Die Steueranschläge von 1682 und 1694 setzen dieses Prinzip der Vergleichbarkeit fort. Ansicht als JPG-Bild und im PDF-Format.
landsteuer-1682-1694.jpg