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Eine Ergänzung zu meinem Artikel: Letzte Hinrichtung in Oberpöllnitz 1755
Siehe bitte bezugnehmende Unterseite im Ordner "Das Dorf Oberpöllnitz".

Wie in früheren Jahrhunderten Gericht gehalten wurde.
Bei jeder größeren Stadt und auch in der Nähe mancher Dörfer mit Rittergütern, die früher ihre eigenen Hochgerichte besaßen, finden sich auch in unserer Umgebung Grundstücke, die den Namen „Galgen" oder „Gericht" führen. Meist sind es nahe der Landstraße frei und hoch gelegene Plätze, die in einem weiten Umkreise gesehen werden können. Auch in Oberpöllnitz gibt es einen Galgenberg. Dort wurden in früheren Zeiten die zum Tode verurteilten Verbrecher hingerichtet. Der Oberpöllnitzer Galgen stand im Süden der Ortsflur, oberhalb der heutigen Gewerbeobjekte „Biehl u. Chroszielewski“, auf einer Höhe, die noch heute den obigen Namen führt. Der Galgen war von der ursprünglich alten Ortsverbindungsstraße einsehbar, da diese von Döblitz kommend durch den jetzigen Pöllnitzweg führte und über Stein-, Buch- u. Mühlpöllnitz weiter nach Mittelpöllnitz verlief. Desweiteren gab es eine Nebenstraße der „Alten Regensburger“. Dieser "Diebs- oder Schleichweg" zweigte bei Neuensorga ab, verlief über die Wittchensteiner Höhe in Richtung Oberpöllnitz, tangierte den Ort am jetzigen Hotel, zog über Steinpöllnitz am Galgenberg vorüber nach Gütterlitz und weiter, rechts der „Auma“ an Krölpa vorüber in Richtung Chursdorf - Dragensdorf. Man umfuhr die Zollstelle Auma! (W. Sch.)

"In früheren Jahrhunderten waren die Strafen für Gesetzesübertretungen viel strenger und die Todesstrafe wurde viel häufiger angewendet. Viele grausame Strafen, die in den damaligen rauen Zeiten allgemein in Gebrauch waren, hat man mit dem Eintritt milderer Sitten abgeschafft. So ist die Folter oder Tortur mit ihren Daumenschrauben, eisernen spanischen Stiefeln, spanischen Reitern und anderen schrecklichen Marterwerkzeugen verschwunden, und das Prangerstehen, das Peitschen mit einem glühend gemachten Drahtbesen, dem Staupbesen (von stäupen), und ähnliche unmenschliche Quälereien kennt man heute kaum noch dem Namen nach. Damals aber setzte man schon auf Vergehen, die heute nur mit längerem oder kürzerem Gefängnis bestraft werden, die Todesstrafe. Vor allem waren es folgende Verbrechen, die man als die schwersten ansah und mit der abschreckendsten Strafe, der Todesstrafe, ahndete: Mord, Raub, Diebstahl, Falschmünzerei, Spielen mit falschen Karten, grober Betrug, Verrat an der Stadt oder Gemeinde und nächtliche Brandstiftung. Die Mörder wurden lebendig zwischen die Speichen eines Rades geflochten; die Räuber wurden mit dem Schwerte, die Diebe am Galgen hingerichtet; die Fälscher bestrafte man ursprünglich mit Sieden in einem Kessel, später mit Verbrennen oder Ertränken, die Brandstifter ebenfalls mit Verbrennen. Das Gerichtsverfahren war meist sehr kurz. War der Verbrecher auf frischer Tat oder mit unzweifelhaften Zeichen des verübten Verbrechens ergriffen worden, so wurde er vor Gericht gebracht, dort abgeurteilt und die ihm zuerkannte Strafe sofort oder nach ganz kurzer Zeit an ihm vollzogen. War jemand einer Übeltat verdächtig, so wurde er zuerst „in Güte befragt". Gestand er dabei nichts oder hielt man ihn noch anderer Verbrechen für schuldig, so „befragte man ihn mit der Schärfe", d.h., man wendete die Folter an. Durch dieselbe wurde der Gefangene mit mancherlei grausamen Qualen zum Geständnis gezwungen.
Hatte ein Verklagter ein todeswürdiges Verbrechen bekannt, so wurde auch nicht lange gesäumt, das Todesurteil zu vollziehen. Bei einer Hinrichtung mag es etwa folgendermaßen zugegangen sein:
In früher Morgenstunde erklingt vom Turm der schrille, weithin schallende Ton des „Armesünderglöckchens". Auf den Straßen sammelt sich schnell eine große Menschenmenge. Da kommt vom Rathaus her langsam ein unbedeckter Karren gefahren. Vorn sitzt neben dem Fuhrmann auf einem Brett der Scharfrichter. Er ist in einen roten Mantel gehüllt und trägt auf dem Kopf einen spitzen Hut, von dem eine lange, rote Hahnenfeder herabnickt. In der Mitte des Wagens erblickt man den verurteilten Dieb und neben ihm in seinem priesterlichen Gewand einen Geistlichen, der den bleichen und vor Todesangst zitternden Verbrecher durch ernste und tröstende Zusprache zum Tode bereitet. Hinter ihnen haben zwei Henkersknechte Platz genommen. Vor dem Wagen und zu beiden Seiten desselben schreiten einige wohlbewaffnete Stadtsoldaten. Die Rats- und Gerichtspersonen folgen dem Wagen. Zahlreiche Bewohner der Stadt und Umgegend drängen sich vor und hinter dem Zug, der langsam und feierlich unter dem ununterbrochenen Geläute des Armesünderglöckleins aus der Stadt hinausgeht. Auf der Straße sieht man schon den Galgen schauerlich von seiner Höhe herabgrüßen. In wenigen Minuten ist er erreicht. Der gefesselte Verbrecher steigt vom Wagen; die Gerichtspersonen bilden einen Kreis um ihn, verkünden dem Volke das Todesurteil und übergeben ihn dem Henker, dass dieser seines Amtes walte. Von dem Geistlichen geleitet, wankt „der arme Sünder" dem Galgen zu. Noch einmal kniet er nieder und betet. Dann ergreifen ihn die Henkersknechte; nach wenigen Minuten ist das Todesurteil vollzogen, und der Leichnam des Hingerichteten hängt, ein Spiel der Winde, an dem dreisäuligen Gerüst. Die Gerichtspersonen, der Geistliche, das Volk, zuletzt der Henker mit seinen Knechten verlassen ernst die Hinrichtungsstätte. Bald ist der ganze Platz leer. Mit Grauen wendet der eine oder andere noch einmal den Blick rückwärts. Dann eilen alle ihrer Wohnung zu und erzählen den Daheimgebliebenen von dem schauerlichen Erlebnis.
Wochenlang ließ man oft die Erhenkten zum warnenden Beispiel für alle Übeltäter am Galgen hängen. Ein christliches Begräbnis auf dem geweihten Gottesacker ward ihnen aber auch dann nicht gewährt. Wenn der verwesende und von Krähen und anderen Aasvögeln zerhackte Leichnam in Stücken abzufallen begann, so wurde er einfach neben dem Galgen eingescharrt."

Im Jahre 1754 noch wurde in Oberpöllnitz das "Peinliche Verfahren", die Folter, an einer des Gattenmordes verdächtigen Ehefrau aus Buchpöllnitz eine Stunde lang angewendet. Am 13.06.1755 wurde die Anna Mehnert dann durch das Rad zum Tod befördert.
Nähere Info zu dieser Tat auf der Hauptseite "Das Dorf Oberpöllnitz" - Unterseite: Letzte Hinrichtung ...
Teilauszüge entnommen aus dem „Vogtland-Jahrbuch 2006“
Wolfgang Schuster, Triptis/Oberpöllnitz 5/2006 - akt. 4/2020